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Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen (gültig: ab 1. Januar 2021).
Landesweit sind zunächst bis zum 31. Januar 2021 außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung unzulässig; Angebote können digital durch- bzw. fortgeführt werden. (Grundlage: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2). Verkündet am 8. Januar 2021, in Kraft ab 11. Januar 2021)